1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Ponyclub Halver (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Kunden bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht u.ä.
2. Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand des Vertrags ist das vom Kunden gewählte Angebot des Betriebes. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Kunde in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht / Event durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Unterricht erfolgt als Einheit in Theorie und Praxis. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.
Die Dauer der Einheit ist der Ausschreibung im Termin zu entnehmen.
Für den Unterricht stehen Stall, Stübchen, Arbeitsplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.
3. Risiko und Haftung
Das Betreten des Geländes, sowie die Teilnahme am Angebot des Ponyclub Halvers erfolgt auf eigene Gefahr. Der
Umgang mit Pferden birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
a. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Kunden werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur so weit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
b. Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
c. Hinweise
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet. Ein Anfassen der Pferde über den Zaun ist strengstens untersagt.
d. Helmpflicht
Alle Teilnehmer müssen bei einer Einheit auf dem Pferd einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Fahrradhelme sind nicht zulässig! Beim Reiten mit Fahrradhelm übernimmt der Ponyclub Halver keinerlei Haftung.
e. Weitere Ausrüstung der Teilnehmer
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung, während der (Reit)einheit ist Pflicht: Reithose oder enganliegende, lange Hose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen, sowie maximal hüftlange Oberteile. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht / Event nicht möglich.
f. Auskunftspflicht
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht / Event teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen oder theoretischen Reitunterricht / Event entgegenstehen könnten, sind vor dem Beginn mitzuteilen.
Zum Wohle unserer Pferde bestehen individuelle Gewichtsgrenzen, die einzuhalten sind.
4. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Das Abo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für den zugewiesenen Stammplatz. Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass mehrmaliger Unterricht als kommuniziert erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.
Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung sofort bezahlt werden.
5. Unterrichtsausfall
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Bei ABOs werden hierzu Playdates als Ersatz angeboten. Dies gilt nicht für Einheiten, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse, wie Starkregen, Gewitter, extreme Hitze, Eis und starker Schneefall etc. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Einheiten nicht gewährt.
a. Ausfall oder Erkrankung eines Pferdes/Ponys
Sollte ein für den Unterricht vorgesehenes Pferd oder Pony aufgrund von Krankheit, Verletzung, tierärztlicher Anordnung oder aus Gründen des Tierwohls nicht am praktischen Unterricht teilnehmen können, ist der Anbieter berechtigt, den Unterricht ersatzweise mit einem geeigneten anderen Pferd oder Pony durchzuführen.
Ist dies nicht möglich oder aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder tierschutzbezogenen Gründen nicht sinnvoll, kann anstelle des praktischen Unterrichts theoretischer Unterricht stattfinden. Der theoretische Unterricht kann insbesondere Themen wie Pferdepflege, Fütterung, Haltung, Sattel- und Zaumzeugkunde, Verhalten des Pferdes, Bodenarbeit, Unfallverhütung, Reitlehre oder Vorbereitung und Nachbesprechung des praktischen Unterrichts umfassen.
Ein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung des praktischen Unterrichts besteht in diesem Fall nicht, sofern ein zumutbarer theoretischer Ersatzunterricht angeboten wird.
6. Buchung und Absage
a. ABOs
Die Buchung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über Bsp. WhatsApp mitzuteilen.
Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Ponyclub-Abos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.
b. Kindergeburtstage, Ponyzeiten, Ferienkurse, Ausritte, Reitstunden u.ä.
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Stornobedingungen sind den einzelnen Kursen / Terminen zu entnehmen.
Bereits getätigte Zahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.