Erlaubnis nach § 11 TierSchG
Für den Ponyclub Halver liegt eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz vor.
Damit wurde der Betrieb durch das zuständige Veterinäramt geprüft und erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für den verantwortungsvollen Umgang, die Haltung und Betreuung von Tieren im Rahmen unserer Angebote.
Ein wichtiger Nachweis für Qualität, Verantwortung und gelebten Tierschutz auf unserem Hof.
Aufsichtsbehörde:
Märkischer Kreis – FD 76 Verbraucherschutz / Veterinärwesen
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
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Zum Schutz der Kinder und aus Verantwortung gegenüber ihrer Privatsphäre verwenden wir auf dieser Website bewusst keine echten Kinderfotos.
Die dargestellten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und im Comic- bzw. Illustrationsstil gestaltet. Sie dienen ausschließlich der freundlichen und kindgerechten Darstellung unserer Angebote und zeigen keine realen Personen oder konkreten Situationen aus dem Ponyclub.
So möchten wir einen liebevollen Einblick in unsere Arbeit geben und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte und Sicherheit der Kinder bestmöglich wahren.