Verhinderungspflege
Ponyzeit, die entlastet
Ponygestützte Betreuung für Kinder und Jugendliche
Hat Ihr Kind einen Pflegegrad 2–5 und Sie als Pflegeperson brauchen zeitweise Entlastung?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Betreuungszeiten über die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse abgerechnet werden.
Bei uns steht die individuelle Zeit mit dem Pony im Mittelpunkt – mit Ruhe, Bewegung, Vertrauen und einer Betreuung, die sich am Kind orientiert.
Gut zu wissen:
2026 stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Die Erstattung wird bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.
Fragen zur ponygestützten Betreuung und Verhinderungspflege? Sprechen Sie uns gerne an.